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   VG Oldenburg, 22.06.2005 - 9 A 1738/05   

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VG Oldenburg, 22.06.2005 - 9 A 1738/05 (https://dejure.org/2005,19567)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 (https://dejure.org/2005,19567)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 9 A 1738/05 (https://dejure.org/2005,19567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Mitbestimmung des Personalrats bei Beschäftigung eines Hilfsbedürftigen nach § 16 Abs 3 SGB 2

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 SGB II; § 16 Abs. 3 SGB II; § 64 Abs. 3 NPersVG; § 65 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG; § 16 Abs. 3 AGB II
    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Begründung und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen ; Voraussetzungen für die Mitbestimmung der Personalvertretung bei einer Einstellung; Auswahlentscheidung der Dienstelle für die Beschäftigung von Hilfsbedürftigen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Begründung und Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen ; Voraussetzungen für die Mitbestimmung der Personalvertretung bei einer Einstellung; Auswahlentscheidung der Dienstelle für die Beschäftigung von Hilfsbedürftigen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99

    Auslegung des Antrages; Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu zusätzlicher

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.06.2005 - 9 A 1738/05
    Die Beschäftigten der Behörde werden durch die Beschäftigung von Hilfsbedürftige nach § 16 Abs. 3 SGB II faktisch wie von einer Einstellung betroffen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. Januar 2000, 6 P 2.99, BVerwGE 110, 287, 295).

    Demgegenüber kann die Beschäftigung von Arbeitssuchenden andere und erhebliche Auswirkungen auf die Tätigkeit der Arbeiter und Angestellten in den Dienststellen haben, die bis zur Entziehung von Arbeitsfeldern, erzwungener Untätigkeit, Zuweisung neuer Tätigkeitsbereiche und Umsetzung innerhalb der Dienststelle führen können (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2000, 6 P 2.99, BVerwGE 110, 287, 294).

    In Anwendung der Rechtsprechung zu § 19 Abs. 2 S. 1 HS1 2. Alt BSHG ist dem Personalrat eine Mitbestimmung in der Weise zu ermöglichen, dass er seine Zustimmung nur damit verweigern kann, es werde das Merkmal der Zusätzlichkeit aus Gründen verfehlt, welche die Belange der in der Dienstsstelle bereits tätigen Beschäftigten berühren (BVerwG, Beschl. v. 26. Jan. 2000, 6 P 2.99, BVerwGE 110, 287, 296).

    Die Frage, ob ein Mitbestimmungstatbestand vorliegt, ist von der verfassungsrechtlichen Problematik zu trennen, wer im Falle einer Nichteinigung verbindlich entscheidet (BVerwG, Beschl. v. 26. Januar 2000, 6 P 2.99, BVerwGE 110, 287, 293).

  • BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei der Einstellung einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.06.2005 - 9 A 1738/05
    Die Begriffbestimmung der Beschäftigten in § 4 NPersVG hat eine andere Funktion als der Mitbestimmungskatalog des § 65 Abs. 2 NPersVG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Aug. 1997, 6 P 7/95, Personalrat 1998, 22; zweifelnd Dembowski/Ladwig/Sellmann, Das Personalvertretungsrecht in Niedersachsen, Kommentar, Anm. 35a zu § 64 NPersVG).

    Wenn ein Weisungsrecht der Dienstelle und eine Weisungsgebundenheit des Beschäftigten rechtlich abgesichert sind, werden zumindest partielle Arbeitgeberfunktionen mit Schutzpflichten und Arbeitnehmerfunktionen mit Schutzansprüchen begründet, die personalvertretungsrechtlich bedeutsam sind (BVerwG, Beschl. v. 27. Aug. 1997, 6 P 7/95, Personalrat 1998, 22).

    Vielmehr kann eine Einstellung auch dann vorliegen, wenn das Beschäftigungsverhältnis von dritter Seite veranlasst worden ist (BVerwG, Beschluss vom 27. August 1997, 6 P 7/95: Der Personalrat 1998, 22).

    Darauf, ob Hilfsbedürftige nach § 16 Abs. 3 SGB II Beschäftigte gem. § 4 NPersVG sind, kommt es nicht an, weil die Mitbestimmung nicht an den Beschäftigtenbegriff in § 4 NPersVG anknüpft (vergl. BVerwG, Beschl. v. 27. Aug. 1997, 6 P 7/95, PersR 1998, 22).

  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 25/00

    Beschäftigung von Zivildienstleistenden - Einstellung

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.06.2005 - 9 A 1738/05
    Wenn die behördliche Zuweisung des Zivildienstleistenden der Auswahlentscheidung der Beschäftigungsstelle folgt, dann kann die Auswahlentscheidung der Mitbestimmung der Personalvertretung unterliegen (BAG Beschl. v. 19. Jun. 2001, 1 ABR 25/00, BAGE 98, 70).
  • VG Mainz, 14.01.2005 - 5 L 1238/04

    Heranziehung zu so genannten "Ein Euro-Jobs"; mitbestimmungspflichtige Maßnahme

    Auszug aus VG Oldenburg, 22.06.2005 - 9 A 1738/05
    Weil der Dienststellenleiter keine eigene Entscheidung über die Eingliederung des von der Arbeitsverwaltung vorgeschlagenen Bewerbers trifft, kann der Personalrat kein Mitbestimmungsrecht bei einer Einstellung nach § 65 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG geltend machen (VG Mainz, Beschl. v. 14. Jan. 2005, 5 L 1238/04, Vnb).
  • VG Göttingen, 05.07.2006 - 7 A 5/05

    Mitbestimmung des Personalrats bei Schaffung und Besetzung von sog. Ein-Euro-Jobs

    Seine Mitbestimmung bei der organisatorischen Maßnahme "Schaffung von Ein-Euro-Jobs in der Dienststelle" folgt aus § 64 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 NPersVG (im Anschluss an VG Oldenburg, Beschluss vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 -, PersR 2005, 502).

    Das diesbezügliche Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Schaffung so genannter Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (Ein-Euro-Jobs) habe das VG Oldenburg mit Beschluss vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 - (PersR 2005, 502) mit eingehender und zutreffender Begründung bejaht.

    Denn es handelt sich insoweit um eine rein sozialrechtliche Maßnahme, an deren Realisierung unter Beachtung der Schutzzweckgrenze personalvertretungsrechtlicher Beteiligung kein Mitbestimmungsrecht des Antragstellers bei personellen Einzelmaßnahmen bestehen kann (wie hier: OVG Koblenz, Urteil vom 17.05.2006 - 5 A 11752/05 -, juris, unter teilweiser Abänderung von VG Mainz, Urteil vom 18.11.2005 - 5 K 291/05.MZ -, das die gleiche Auffassung bereits im Urteil vom 24.06.2005 - 5 K 193/05.MZ -, PersR 2005, 505 = NVwZ 2006, 366, vertreten hatte; wie hier auch: VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.11.2005 - 23 L 2361/05 -, PersR 2006, 42 = PersV 2006, 226; im Ergebnis wie hier: VG Oldenburg, Beschluss vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 -, PersR 2005, 502).

    Für sie gilt die Sperrwirkung des § 64 Abs. 3 Satz 2 NPersVG nicht, weil eine die innerdienstlichen Verhältnisse nicht nur unwesentlich berührende organisatorische (personalplanerische) und nicht etwa eine personelle Maßnahme im Sinne eines erweiternd ausgelegten Einstellungstatbestandes gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 NPersVG in Rede steht (ebenso VG Oldenburg, Beschluss vom 22.06.2005 - 9 A 1738/05 -, PersR 2005, 502/503 ff, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 26.01.2000 - 6 P 2.99 -, BVerwGE 110, 287/295 f. = PersR 2000, 243/245 f.; im Ergebnis ähnlich auch OVG Koblenz, Urteil vom 17.05.2006 - 5 A 11752/05 -, juris, unter Hinweis auf das Erörterungsrecht des Personalrats nach § 84 Satz 1 Nr. 1 Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz bei Personalplanung und Personalanforderungen; im Ergebnis ähnlich auch: VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.11.2005 - 23 L 2361/05 -, PersR 2006, 42/44 = PersV 2006, 226/228, unter Hinweis auf das Anhörungsrecht nach § 81 Abs. 3 Satz 3 Hess. Personalvertretungsgesetz bei der Personalplanung).

    Auf die eingehende und zutreffende Begründung des VG Oldenburg in seinem Beschluss vom 22.06.2005 (a.a.O.) wird - vorbehaltlich der nachstehenden Ausführungen - vollinhaltlich Bezug genommen.

    Soweit das VG Oldenburg in seinem Beschluss vom 22.06.2005 (a.a.O. S. 505, vorletzter Abs.) ausführt, im Mitbestimmungsverfahren betreffend die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II müsse bei verweigerter Zustimmung des Personalrats (nach dem Nichteinigungsverfahren nach § 70 Abs. 1 bis 3 NPersVG) "gegebenenfalls das Einigungsverfahren durchlaufen werden, das nach § 72 Abs. 4 NPersVG allerdings nicht mit einer verbindlichen Entscheidung, sondern lediglich mit einer Empfehlung an die obersten Dienstbehörde endet", teilt die Fachkammer diese Ansicht nicht.

  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger

    Damit sind im Verhältnis zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der kommunalen Dienststelle in ihrer Eigenschaft als Maßnahmeträger die Merkmale der Eingliederung im Sinne der Mitbestimmung bei Einstellungen erfüllt (ebenso VG Oldenburg, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 9 A 1738/05 - PersR 2005, 502 ; VG Berlin, Beschluss vom 7. September 2005 - VG 60 A 12.05 - PersR 2006, 218 ; VG Düsseldorf, a.a.O. S. 220; VG Dessau, Beschluss vom 16. Mai 2006 - 11 A 2.06 - juris Rn. 28; Trenk-Hinterberger, a.a.O. S. 288 und 298; Zwanziger, a.a.O. S. 11; Süllwold, a.a.O. S. 88; Kröll, PersR 2005, 132 ; Schulze, NZA 2005, 1332 ; Daniels, a.a.O. S. 185).
  • LAG Hessen, 13.06.2006 - 4 TaBV 9/06
    Allerdings wird zum Teil von der auch von den Beteiligten und vom Arbeitsgericht zugrundegelegten Ansicht ausgegangen, die Beschäftigung werde - wie früher gemäß § 19 BSHG ( hierzu BVerwG 13. Oktober 1983 - 5 C 66/82 - BVerwGE 68/97; Eicher a.a.O. § 16 Rn 239 ) - auf der Grundlage eines Zuweisungsverwaltungsaktes vollzogen ( vgl. VG Oldenburg 22. Juni 2005 - 9 A 1738/05 - PersR 2005/502; für eine Bindung der die Leistung erbringenden Dritten durch Treu und Glauben Zwanziger AuR 2005/8, 10 ).

    ff.; a.A. VG Oldenburg 22. Juni 2005 a.a.O.; VG Frankfurt am Main 07. November 2005 a.a.O .).

  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 8.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei "Ein-Euro-Jobs"

    Damit sind im Verhältnis zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der kommunalen Dienststelle in ihrer Eigenschaft als Maßnahmeträger die Merkmale der Eingliederung im Sinne der Mitbestimmung bei Einstellungen erfüllt (ebenso VG Oldenburg, Beschluss vom 22. Juni 2005 9 A 1738/05 PersR 2005, 502 ; VG Berlin, Beschluss vom 7. September 2005 VG 60 A 12.05 PersR 2006, 218 ; VG Düsseldorf, a.a.O. S. 220; VG Dessau, Beschluss vom 16. Mai 2006 11 A 2.06 juris Rn. 28; Trenk-Hinterberger, a.a.O. S. 288 und 298; Zwanziger, a.a.O. S. 11; Süllwold, a.a.O. S. 88; Kröll, PersR 2005, 132 ; Schulze, NZA 2005, 1332 ; Daniels, a.a.O. S. 185).
  • VG Düsseldorf, 08.12.2005 - 34 K 3252/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zahlung einer angemessenen Entschädigung für

    vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 9 A 1738/05 -, PersV 2005, 385; VG Berlin, Beschluss vom 28. Juni 2005 - VG 72 A 1/05 -, PersV 2005, 381; Niewald, in: LPK-SGB II, 2004, § 16 Rdnr. 25; Vogelgesang, PersV 2005, 317, 332 f.; vgl. auch die Nürnberger Vereinbarung zur Umsetzung der Mehraufwandsbeschäftigung, PersR 2005, 305 ff.
  • VG Oldenburg, 09.05.2017 - 9 A 6599/16

    Abgeltung; Leistungsschutzrechte; Mitbestimmung; Personalrat; Staatstheater

    Der Generalklausel ist eine Art Analogiegebot zur Lösung von Fällen zu entnehmen, die im Gesetz nicht vorgesehen waren und deshalb in den Katalog nicht als mitbestimmungspflichtige Sachverhalte aufgenommen werden konnten, wegen ihrer Rechtsähnlichkeit jedoch in die Mitbestimmung einzubeziehen sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 ME 255/09 - juris, Rn. 4; VG Oldenburg, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 9 A 1738/05 - juris, Rn. 13 ff.; Dembowski a.a.O., Rn. 31 ff. zu § 64).
  • VG Braunschweig, 13.12.2005 - 10 A 10/05

    Zur Mitbestimmung im Zusammenhang mit Ein-Euro-Jobs

    Dabei teilt diese Kammer die von der Fachkammer des VG Oldenburg in deren Beschluss vom 22. Juni 2005 (Az.: 9 A 1738/05, PersV 2005, 385) vertretene Auffassung, dass die Begründung eines zivilrechtlichen Vertragsverhältnisses zwar nicht ausnahmslos notwendig für die Annahme einer Einstellung von Arbeitern oder Angestellten und daraus folgend auch für die Mitbestimmungspflichtigkeit nach § 65 Abs. 2 Nr. 1 NPersVG ist.
  • VG Berlin, 07.09.2005 - 60 A 12.05
    Vielmehr beschränken solche Entscheidungen - nur - den Umfang der Einwendungen, die der Personalrat geltend machen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 1994 - a. a. O - und vom 26. Januar 2000 - 6 P 2/99 - BVerwGE 110, 287 sowie im Ergebnis VG Oldenburg, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 9 A 1738/05 - ).
  • Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 19.07.2006 - 2 KG 37/05
    Insbesondere bei Beschäftigungen, deren Begründung von dritter Seite veranlasst oder durch Verwaltungsakt erfolgt, kann die arbeitgebertypische Auswahlentscheidung so eingeschränkt oder ganz beseitigt sein, dass auch für eine mitarbeitervertretungsrechtliche Begleitung bei der Begründung der aufgenommenen Tätigkeit kein Raum mehr bleibt (vgl. dazu bereits VG Oldenburg Beschl. v. 22.06.2005 - 9 A 1738/05, Juris; VG Düsseldorf, Beschl. v. 08.12.2005 - 34 K 3252/05 PVL, NWVBl. 2006, 271).
  • MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 19.07.2006 - 2 KG 37/05
    Insbesondere bei Beschäftigungen, deren Begründung von dritter Seite veranlasst oder durch Verwaltungsakt erfolgt, kann die arbeitgebertypische Auswahlentscheidung so eingeschränkt oder ganz beseitigt sein, dass auch für eine mitarbeitervertretungsrechtliche Begleitung bei der Begründung der aufgenommenen Tätigkeit kein Raum mehr bleibt (vgl. dazu bereits VG Oldenburg Beschl. v. 22.06.2005 - 9 A 1738/05, Juris; VG Düsseldorf, Beschl. v. 08.12.2005 - 34 K 3252/05 PVL, NWVBl. 2006, 271).
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